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Direktversicherung

Wozu eine betriebliche Altersversorgung da ist

Die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern können. Wer sich im Alter finanziell nicht einschränken will, muss darüber hinaus Vorsorge betreiben. Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, wie man die staatliche Rente durch eine zusätzliche Altersversorgung absichern kann. Neben den weiteren geförderten Vorsorgeformen sollten Sie ihren Arbeitnehmern auch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) anbieten. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht für das Alter zusätzlich zur staatlichen Rente eine optimale Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Es gibt fünf Formen der bAV, die gängigste ist die Direktversicherung. Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die Sie zugunsten Ihrer Arbeitnehmer abschließen. Ihr Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sind für die Leistungen bezugsberechtigt. Der Anspruch richtet sich direkt gegen das Versicherungsunternehmen. Die Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalzahlung. Für die Mitarbeiter bietet die Direktversicherung folgende Vorteile:

Steuerliche Förderung:
Für den Mitarbeiter ist ein Anlagebetrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2012: 2.680 Euro bzw. 224 Euro monatlich) lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich ggf. um 1.800 Euro jährlich, sofern in der Vergangenheit die Pauschalversteuerung (nach § 40b EStG) nicht in Anspruch genommen wird. Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen in der Leistungsphase. Für viele Arbeitnehmer ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz.

Sozialversicherungsfreiheit:
Außerdem besteht Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Private Weiterführung möglich:
Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Direktversicherung privat weiterzuführen.

Wer eine bAV (betriebliche Altersversorgung) benötigt

Jeder, der die Möglichkeit dazu hat, sollte betriebliche Altersversorgung betreiben. Dies fordern auch renommierte Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest: "Privat für das Alter vorzusorgen ist heute fast schon Pflicht. Einfach geht das im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit einer Direktversicherung." Seit dem 1. Januar 2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen bzw. für diese Zwecke zu nutzen (Gehaltsumwandlung).

Wenn Sie ihren Mitarbeitern also nicht sowieso schon eine bAV anbieten, sollten Sie dies in jedem Falle nachholen und Ihren Mitarbeitern die Chance bieten z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Diesem Wunsch müssen Sie als Arbeitgeber anhand der gesetzlichen Bestimmungen seit 2002 nachkommen. Natürlich ist auch die Umwandlung von bestehenden Vermögenswirksamen Leistungen (VWL), eine gute Möglichkeit zusätzlich fürs Rentenalter zu sparen.

Warum Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung benötigen

Gesetzlich Rentenversicherten wird die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Aufgrund dieser immer weiter zurückgehenden Leistungen ist es zwingend notwendig, ergänzend eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen, um im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können.

Worauf man bei der Auswahl achten sollte

Sie haben für Ihre Mitarbeiter die Wahl zwischen klassischen oder fondsgebundenen Tarifen - je nach der Anlagementalität. Bei klassischen Tarifen profitieren ihre Mitarbeiter von einer fest zugesagten Mindestverzinsung (aktuell 1,75 %). Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und ihr Mitarbeiter profitiert stärker vom Kapitalmarkt.