Finanz- und Versicherungsmakler

Der erste Weg,
die Zukunft vorauszusagen,
ist, sie zu gestalten
(Willy Brandt)

Existenzgründer

Grundsicherungen für Existenzgründer

Als Unternehmer und Selbstständiger muss man auf viele Dinge achten. Gerade bei Versicherungen gilt es, keinen Aspekt der Absicherung aus dem Blick zu verlieren. Denn selbst kleine Fehler können zu großen Schäden führen und zu dementsprechend großen Schadenersatzansprüchen. Richtige Absicherung tut also Not.

Sparen, aber nicht an der falschen Stelle

das gilt ganz besonders für Existenzgründer, die umsichtig mit Ihrem Startkapital umgehen müssen. Beim Aufbau eines elementaren Versicherungsschutzes sollte jedoch sicher nicht gespart werden. Die individuelle Risikosituation ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und muss sorgfältig erarbeitet werden.

Erstinformationen über die Absicherung für Existenzgründer kann jeder im Internet oder in Gründerseminaren finden. Keine Pauschalinformation ersetzt jedoch eine intensive Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten.

Die wichtigsten Grundsicherungen im Überblick (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) - die hier aufgeführten Links verweisen zum Teil auf unsere Seite finanzberatung-privat.de

gesetzliche oder private Krankenversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen zwei Arten der Krankenversicherung unterschieden, der gesetzlichen und der privaten.

Grundsätzliche Unterschiede beziehen sich dabei unter anderem auf die jeweiligen Einkommen der Bürger sowie auf deren Beruf. So sind beispielsweise Beamte privat versichert, da bei ihnen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, zumal sie eine staatliche Beihilfe erhalten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein fester Beitrag vorgegeben; dieser richtet sich nicht nach dem Alter oder der Gesundheit der Versicherten, sodass jeder dieselbe Summe zahlt.

Studierende werden bis zu ihrem 25. Lebensjahr von der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert und zahlen ab 25 aufgrund ihres Studentenstatus nur die Hälfte. Die Krankenversicherung deckt voll oder teilweise die Kosten u.a. für die Behandlung bei Erkrankungen sowie bei Mutterschaft und Unfällen. Allerdings gibt es bestimmte Gesundheitsleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und auch die Kosten für Medikamente werden nur bis zu einem bestimmten Grad mit abgedeckt.

Nichtsdestotrotz übernehmen die Krankenkassen in einigen Fällen auch Krankengymnastik und Schönheitsoperationen, soweit ausreichend belegt werden kann, dass diese Behandlungen notwendig sind, um die körperliche und psychische Gesundheit des Patienten maßgeblich zu verbessern. Allerdings wird in einigen Fällen vom Patienten auch verlangt, dass dieser aktiv um die Verbesserung bzw. Erhaltung seiner gesundheitlichen Situation bemüht ist, z.B. durch gesunde Ernährung wie von lieferando oder durch genügend Sport und den Verzicht auf übermäßigen Konsum von Alkohol und Zigaretten.

Einige Krankenversicherungen vergeben sogar Prämien an diejenigen, die ihnen einen gesunden Lebensstil nachweisen können. Würde sich nämlich jeder um seine eigene Gesundheit bemühen, wären auch die Versicherungsbeiträge verhältnismäßig niedriger. Dabei muss es auch keinesfalls teuer sein, ein gesünderes Leben zu führen: Ein griechischer Lieferservice bietet eine bekömmlichere Kost als ein Fast-Food-Restaurant, wer mit dem Rauchen aufhört schont nicht nur seinen Geldbeutel, sondern verringert auch maßgeblich das Krebs-Risiko. Ob man gesetzlich oder privat versichert ist: es ist an der Zeit, sich über seine eigene Gesundheit Gedanken zu machen.

Finanzen: Unterstützung für Existenzgründer

ALG I und ALG II Bezieher haben bei Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Im Gegensatz dazu ist ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit nicht möglich.

Gründungszuschuss

Aufgrund der häufigen Änderungen der Voraussetzungen sollten sich Interessierte erst einmal an die zuständige Arbeitsagentur wenden. Anbei die wichtigsten Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Gründungszuschuss kann beantragt werden, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und Sie noch einen Restanspruch auf ALG I von 150 Tagen haben. Dabei ist es ausreichend, wenn Sie sich lediglich einen Tag arbeitslos melden, also mindestens einen Tag grundsätzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Die Aushändigung / Genehmigung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss muss vor dem Ablauf der 150-Tage-Frist durch die Arbeitsagentur erfolgen. Die erste Phase der Förderung wird für sechs Monate geleistet. In dieser Zeit bekommt der Gründer einen Betrag in Höhe des Arbeitslosengeld 1 plus 300 Euro. Dieses Geld plus soll zum Lebensunterhalt und zur sozialen Absicherung zum Beispiel bei der Krankenversicherung dienen.

Sofern das Gründungsvorhaben erfolgreich verläuft, kann nach dem ersten halben Jahr die zweite Phase beantragt werden. Dann zahlt die Arbeitsagentur noch einmal neun Monate lang 300 Euro.

Wichtig für Gründer ist umso mehr ein plausibler Businessplan, das betrifft vor allem die Analyse des Marktumfeldes und die Tragfähigkeit der Geschäftsidee.

Zur Beantragung vom Gründungszuschuss ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung gegenüber der Arbeitsagentur nachzuweisen, sowie die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darzulegen.

Grundsätzlich gilt:

Die selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Dieses Kriterium ist immer dann erfüllt, wenn mehr als 15 Stunden in der Woche dieser Tätigkeit nachgegangen wird.

Gründungszuschuss kann bei jeder Form der Existenzgründung beantragt werden. Die Rechtsform des Unternehmens spielt eine untergeordnete Rolle. Egal ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen. Bei Kapitalgesellschaften muss jedoch folgende Voraussetzung erfüllt sein:

Der Gründer ist in der betreffenden Gesellschaft unternehmerisch tätig und ihm gehören mindestens 50% der Unternehmensanteile, oder er muss eine Sperrminorität per Gesellschaftsvertrag besitzen (unabhängig von den Unternehmensanteilen).

Der Gründer sollte jedoch mindestens 25% Unternehmensanteile besitzen, da andernfalls die Gefahr besteht mit anderen rechtlichen Bestimmungen zu kollidieren.

Die Förderung durch den Gründungszuschuss ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung einer vorangegangenen Existenzgründung noch keine 24 Monate vergangen sind. Ab einem Alter von 65 Jahren hat ein Gründer keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss.

Geschäftskonto

Unternehmensgründer sollten sich die Wahl des Geschäftskontos genau überlegen, da ein späterer Kontenwechsel nur mit einem sehr großen Aufwand möglich ist. So müssen Geschäftspartner über die neue Bankverbindung informiert und Lastschriften sowie Daueraufträge angepasst werden. Es macht daher Sinn, sich vor Kontoeröffnung genau über die Konditionen der einzelnen Banken zu informieren, um ein möglichst günstiges Geschäftskonto zu finden.

Filial- oder Direktbank?

Vor einem Vergleich der unterschiedlichen Geschäftskonten sollte sich der Existenzgründer entscheiden, ob der persönliche Kontakt in der Filiale gewünscht, oder aber eine Direktbank ausreichend ist. Eine Direkt- oder Onlinebank betreibt in der Regel keine eigenen Filialen, sodass sämtliche Transaktionen über das Online-Banking abzuwickeln sind. Bei Fragen steht nur ein Telefon- oder E-Mail-Kontakt zur Verfügung. Dies verursacht natürlich im Vergleich zu klassischen Filialbanken geringere Verwaltungskosten, sodass Direktbanken besonders attraktive Angebote machen können.

Die Frage nach dem Abrechnungsmodell

Weiter stellt sich die Frage nach dem gewünschten Abrechnungsmodell für das Geschäftskonto. Zu den gängigsten Modellen gehören hier:

  • monatliche Kontoführungsgebühr sowie weitere Kosten je Buchung
  • monatliche Kontoführungsgebühr, in der sämtliche Online-Buchungen enthalten sind
  • Verzicht auf eine monatliche Kontoführungsgebühr, es werden lediglich die Buchungen berechnet


Welches Abrechnungsmodell in Frage kommt, ist insbesondere von der Buchungsanzahl sowie -art abhängig. Gerade für Existenzgründer ist besonders das letztgenannte Modell interessant, da dies bei einer geringen Buchungszahl vergleichsweise günstig ist. Je nach Bank fallen pro Online-Buchung lediglich 0,10 Euro an. Zudem erhält der Kunde bei einigen Instituten eine interessante Guthabenverzinsung.

Unternehmer, die mit einer deutlich höheren Buchungsanzahl rechnen, beispielsweise weil diese im E-Commerce tätig sind, sollten hingegen zu einem Konto mit pauschalisierter Abrechnung greifen, welche bereits für 13,90 Euro monatlich zu haben sind. In diesem Preis sind dann sämtliche Online-Buchungen enthalten.

Fazit zum Thema Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto benötigt jeder Unternehmer. Umso wichtiger ist es, sich bereits vor Abschluss umfassend zu informieren, um das passende Konto zu finden. Hierbei sollte auch darauf geachtet werden, dass das gewählte Abrechnungsmodell auch nach mehreren Jahren noch zum Unternehmen passt.

Wichtiger Hinweis

WBE Forchheim unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens, eine Rechtsberatung ist jedoch weder geboten, noch geschuldet und somit nicht Bestandteil unseres Angebots.

Die hier aufgeführten Hinweise / Angaben stellen weder eine Rechtsberatung, noch eine Steuerberatung dar. Bitte wenden Sie sich bzgl. dieser Fragen direkt an einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater Ihres Vertrauens.