Zeit-Wert-Konten
Was im Vorfeld geprüft werden sollte
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern prüfen wir sowohl die arbeitsrechtliche, als auch die steuerrechtliche Situation in Ihrem Unternehmen auf die Machbarkeit eines Zeit-Wert-Konten-Modells. Hierbei gewinnen Sie Rechtssicherheit für die spätere Einrichtung eines solchen Modells.
Außerdem sind hierbei besondere Personengruppen zu berücksichtigen, die speziellen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen und nicht als "normaler Arbeitnehmer" zu sehen sind.
Hierzu gehören z.B. Geschäftsführer (mit und ohne Beteiligung), mitarbeitende Familienmitglieder und minderbeteiligte/beteiligte Gesellschafter.
Was vor der Einrichtung gewährleistet sein sollte
Zusammen mit Ihnen bzw. gemäß ihren Vorstellungen erarbeiten wir ein Gesamtkonzept, führen die Verhandlungen mit den jeweiligen Gesellschaften und stellen Ihnen dies als Entscheidungsträger des Unternehmens vor. Danach werden alle besprochenen Dienstleistungen in Form von Rahmenvereinbarungen fixiert, um für die anschließende Einrichtung einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
Welche Sicherheiten wir Ihnen bieten
Die Erstellung aller arbeitsrechtlichen Unterlagen auf Basis aktueller Rechtsprechung und gemäß den aktuell geltenden Richtlinien wird durch unsere Speziallisten erbracht. Damit erhalten Sie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und die Gewissheit sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern zu können.
Wie ein solches Konzept umgesetzt werden kann
Details hierzu in einem persönlichen Gespräch.
