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Ingenieure und Architekten

Wozu eine Gruppenversicherung für Ingenieure / Architekten da ist

Gruppenversicherungen für Ingenieure und Architekten existieren überwiegend in der Form, dass eine (Standes-) Organisationen einen speziellen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen hat. Diese Organisationen wie z. B. der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI), die Vereinigung Angestellter Architekten e.V. (VAA), der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), diverse Ingenieur- und Architektenkammen, u. v. a. stellen Ihre Rahmenvereinbarung den Mitgliedern zur Verfügung, die sich und Ihre Familienangehörigen dann z.B. in der Kranken- und Pflegversicherung über den Gruppenvertrag zu verbesserten Konditionen versichern können.

Ingenieure und Architekten können darüber hinaus aber natürlich auch eine spezielle Gruppenversicherung abschließen, z. B. um im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung ihre Familie, die Angestellten der Kanzlei aber natürlich auch sich selbst besonders günstig gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität abzusichern.

Wie Ingenieure und Architekten Gruppenversicherungen nutzen sollten

Alle Ingenieure und Architekten, die Mitglied in einer Standesorganisation oder einem Verband sind, sollten vor dem Abschluss einer Einzelversicherung immer auch das Bestehen von speziellem Gruppenversicherung0verträgen prüfen. Inwieweit dieser Tarife dann für Ihre persönliche Situation die beste Wahl ist, können Sie in einem individuellen Vergleich feststellen.
Wir beraten Sie gerne.

Welche Vorteile eine Gruppenversicherung für Ingenieure und Architekten bieten kann

Der Vorteil einer Gruppenversicherung resultiert regelmäßig daraus, dass mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden.

Das ist zunächst mal erheblich günstiger, als wenn sich ein über einen entsprechenden Einzelvertrag absichert. Darüber hinaus können sich Ingenieure und Architekten über Gruppenverträgen auch bessere Versicherungsbedingungen und zusätzliche Leistungen sichern.

So gibt es spezielle Angebote mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung bis hin zu einem sog. Kontrahierungszwang, bei dem der Versicherer einem Ingenieure und Architekten trotz einer bereits bestehenden Vorerkrankung, die normalerweise zu einer Ablehnung des Vertragsschlusses führen würde, einen Vertragsabschluss anbieten muss.

Private Krankenversicherungsunternehmen bieten außerdem spezielle Krankentagegeldtarife für Ingenieure und Architekten an. Ingenieure und Architekten können in diesen Spezialtarifen nicht nur, wie allgemein üblich, das reine Nettoeinkommen versichern. Sie erhalten vielmehr die Möglichkeit, auch die weiterlaufenden fixen Kanzleikosten über die Krankentagegeldversicherung abzusichern.

Diesen speziellen Schutz gibt es übrigens auch als auch als sog. Solo-Versicherung, d. h. es ist noch nicht einmal eine Vollversicherung notwendig.

Wichtiger Hinweis

Wegen der großen Vielzahl und nicht zuletzt wegen ständig wechselnder Angebote, ist eine vollständige Übersicht zu den Gruppenverträgen für Ingenieure und Architekten an dieser Stelle nicht zu leisten. Zumal Gruppenvertrag nicht immer gleich Gruppenvertrag ist! Der Inhalt eines Gruppenvertrags hängt nämlich neben der Gruppengröße letztlich auch immer vom Verhandlungsgeschick des jeweiligen Verbandes ab. Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie an einer individuellen Lösung im Rahmen eines Gruppenvertrags interessiert sind.