Ablauf einer Statusfeststellung
Was wir in der Erstanalyse für Sie tun
In der Erstanalyse findet lediglich eine Voreinschätzung des Sachverhalts, bezogen auf die jeweilige Sozialversicherungspflicht (SV-Pflicht) des Mandanten statt. Hierfür werden einige grundsätzliche Punkte zur Stellung abgefragt und ggf. durch einen "Blick" in den vorliegenden Anstellungsvertrag geprüft. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse, lassen schon recht schnell eine erste Einschätzung über die grundsätzliche Machbarkeit einer Befreiung von der SV-Pflicht zu.
Welche Informationen sich aus der Feinanalyse ergeben
Bei der Feinanalyse werden verschiedene Unterlagen durch unseren Sachverständigen für Sozialversicherungsrecht, in Abstimmung mit unserem kooperierenden Fachanwalt, in Augenschein genommen und gezielt auf unternehmerische Merkmale geprüft. Hieraus können schon recht konkrete Aussagen über die tatsächliche Machbarkeit einer Befreiung von der SV-Pflicht vorgenommen werden und ggf. Maßnahmen zur Unterstützung eines solchen Verfahrens aufgezeigt werden.
Wie ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt wird
Nach Aufnahme aller relevanten Daten und Unterlagen, die für ein erfolgreiches Statusfeststellungsverfahren benötigt werden, findet die Aufarbeitung statt. Auf Basis dieser Daten erstellen unsere Speziallisten ein arbeitsrechtliches Gutachten, das den Antrag auf Statusfeststellung abrundet und die Schwerpunkte Ihres unternehmerischen Handelns aufzeigt. Hinzu kommen eine Vielzahl unterstützender Belege aus Ihrem Tagesgeschäft, die eine nichtabhängige, weisungsun-gebundene Tätigkeit untermauern.
Wir übernehmen die Gesprächsführung und den kompletten Schriftverkehr mit der zuständigen Prüfbehörde. Ziel ist die Erwirkung bzw. das herbeiführen eines positiven und nach einem Monat rechtskräftigen Bescheides. Anschließend unterstützen wir Sie bei der technischen Umsetzung innerhalb Ihres Unternehmens.
Wie zu Unrecht geleistete Beiträge zurück geführt werden
Nach vorliegen eines positiven Bescheides, erstellen wir für Sie auf Basis Ihrer Daten den notwendigen Antrag auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Außerdem überwachen wir für Sie alle Vorgänge in diesem Zusammenhang, inklusive Geldflusskontolle und anschließender Prüfung auf Richtigkeit der eingegangenen Beträge.
Worauf Sie achten sollten
Eine Garantie auf Befreiung gibt es natürlich nicht, da ein Statusfeststellungsverfahren immer eine Einzelfallentscheidung darstellt und damit immer das Risiko eines beurteilenden Prüfers (der zuständigen Behörde) mit sich bringt. Jedoch kann man ein solches Restrisiko minimieren, indem man sich direkt an Fachleute wendet die Ihr "Handwerk" verstehen und damit Anfängerfehler vermeiden.
Einem einmal ergangenen Negativbescheid kann nur innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen werden, versäumt man diese ist innerhalb von einem Monat Rechtskraft erlangt und damit dieser bindend. Hat man die Frist gewahrt, Widerspruch eingelegt und dieser wird ebenfalls abgelehnt, ist auch hier nach einem Monat Rechtskraft erfolgt. Verhindert werden kann dies nur mit anstreben einer Klage vor dem Sozialgericht, dies ist jedoch sehr Zeitaufwendig und Nervenaufreibend - ohne Garantie auf Erfolg!
Ein neuer Antrag kann nur gestellt werden, wenn eine maßgebliche Veränderung des bestehenden Sachverhaltes vorliegt - sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne dabei die bestehende Ablehnung zu prüfen oder die erste Chance zu nutzen!
(WBE Forchheim unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Statusfeststellungsverfahrens, eine Rechtsberatung ist jedoch weder geboten, noch geschuldet und somit nicht Bestandteil unseres Angebots. Für die tatsächliche Durchführung wird ein kooperierender Fachanwalt beauftragt, dieser übernimmt alle rechtsberatenden Tätigkeiten.)
